Wenn sie viele NDAs / Vertraulichkeitsvereinbarungen lesen, dann stolpern Sie vermutlich ab und an über eine Klause, die, fast schon poetisch, „Covenant not to sue“ betitelt ist. Und wenn sie jetzt fragen, wie genau die auf Deutsch heißt: da scheint sich noch kein Sprachgebrauch durchgesetzt zu haben. Man liest da ab und an „Verpflichtung, nicht zu klagen“ oder auch, nicht ganz richtig, „Klageverzicht“ (ein Terminus Technicus aus dem Prozessrecht und daher nicht angebracht) oder „Verzicht auf Klageerhebung“.
Worum geht es da?
Es gibt viele Gelegenheiten, bei denen ihnen
ein Covenant not to sue begegnen kann, aber statistisch besonders häufig dürfte
es im Rahmen von Vertraulichkeitsvereinbarungen der Fall sein.
Ganz oft kommt es vor, dass Unternehmen
vertrauliche Informationen austauschen. Das kann im Rahmen eines NDA (Non
Disclosure Agreement / Vertraulichkeitsvereinbarung) geschehen oder auch im
Rahmen aller möglichen sonstigen Verträge. Es gibt ja wenig Möglichkeiten,
wirtschaftlich zusammenzuarbeiten, ohne in der einen oder anderen Form
Informationen offenzulegen.
Gleichzeitig ist so eine Offenlegung
gefährlich. Gerade in technologielastigen Industrien ist es fast nicht möglich,
ein Produkt herzustellen und zu vertreiben, dass nicht irgendein Patent
verletzt, von dem man im Zweifel nicht einmal weiß, dass es existiert. Das ist
der Grund, warum die Tech-Branche sich oft gar nicht mehr um einzelne Patente
kümmert, sondern gleich ganze Unternehmensgruppen sich gegenseitig pauschale
Kreuzlizenzen ausstellen: man kann dem IP-Dickicht nur noch mit der
Rasenmähermethode beikommen.
Was ist eigentlich ein … Covenant not to sue? weiterlesen