Drei sehr aufregende Klauseln zu Information- und IP-Pollution – Teil 1

Auf den ersten Blick sind NDAs (Non Disclosure Agreements / Verschwiegenheitsvereinbarungen) recht langweilige Angelegenheiten. So langweilig, dass bei ihrer Prüfung inzwischen künstliche Intelligenz (KI / AI) selbst Jura-Professoren schlägt – was natürlich nicht nur daran liegt, dass die Professoren schlecht sind, sondern auch daran, dass sie beim fünfzehnten NDA einschlafen.

Vom NDA lernen heißt siegen lernen

Schaut man dann genauer hin, dann kann man, meine ich, dennoch viel aus den Standards gutgemachter NDAs lernen und sie vor allem auch für andere Vertragstypen einsetzen. Oft für Lizenzverträge, aber auch Projekt- und Kooperationsverträge. Denn viele schlaue Dinge sind in Verschwiegenheitsvereinbarungen einfach deshalb normal, weil sie vor siebzehn Jahren einmal eine Lichtgestalt der Rechtsabteilung in die Vorlage aufgenommen hat. In Verträgen, die mangels Standardisierung gern von Grund auf neu gemacht werden, gehen diese Punkte dann meist unter.

Mir geht es heute um IP- und Informationsverschmutzung (IP / Information Contamination) und deren Verhinderung. Im – sehr – weiten Sinn meint das, bestimmte Informationen oder bestimmtes IP gar nicht haben zu wollen, jedenfalls seine Aufdrängung zu verhindern, und wenn man es schon hat, wenigstens keine Probleme zu bekommen.

Mithin, Sie ahnen es, um den Dreiklang Acknowledgement – Refusal – Residuals. Falls jemand dafür gute und gängige deutsche Bezeichnungen hat: gern her damit. Diese Punkte sind Standards in Verschwiegenheitsvereinbarungen. In vielen anderen Verträgen fehlen sie oft, obwohl sie ebenso wichtig wären.

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Eine kleine Notiz zur Rechtswahl in NDAs (und auch sonst)

Jeder kennt und liebt NDAs (Non Disclosure Agreements / Verschwiegenheitserklärungen). Die werden gern und zu allen möglichen Gelegenheiten ausgetauscht, sind meist standardisiert und werden daher nicht jedes Mal neu gelesen oder gar im Detail verhandelt. Man hat die einfach in der Schublade, meist kopiert und ein wenig angepasst aus dem Internet, und das alles ist schon ein paar Jahre her. Das ganze Dokument besteht im Wesentlichen aus Boilerplates.

Die Freuden der wirtschaftlichen Überlegenheit

Verhandelt werden oft nur drei Dinge: erstens, wie hoch die Vertragsstrafe bei einer Verletzung ist, zweitens, wo der Gerichtsstand ist, und drittens, welches Recht angewendet werden soll. Über letzteres wird nicht lange nachgedacht, in aller Regel bestimmt das einfach die wirtschaftlich überlegene Partei. Es ist halt „unser“ Recht anzuwenden, und das am besten durch „unser“ Heimatgericht.

Der Gedanke, beim Heimatgericht nach heimischem Recht zu verhandeln, ist kein schlechter, denn es gibt in der Tat den „Heimvorteil“, auch wenn die Justiz das nicht gern zugibt. Dennoch empfiehlt es sich, hier noch einmal nachzudenken. Denn was wollen Sie bei einer Verletzung eines NDA als verletzte Partei erreichen? Schadenersatz ist ja gut und schön, aber erst mal wollen Sie, dass es aufhört. Unterlassung. Am besten im Wege einer einstweiligen Verfügung. Die bekommen Sie, wenn es ganz schnell gehen muss, mehr oder weniger sofort. Ich selbst bin schon zu Gericht gegangen und habe mir am Nachmittag eine am Vormittag beantragte Verfügung abgeholt. Das ist großartig.

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Was ist eigentlich ein … Covenant not to sue?

Wenn sie viele NDAs / Vertraulichkeitsvereinbarungen lesen, dann stolpern Sie vermutlich ab und an über eine Klause, die, fast schon poetisch, „Covenant not to sue“ betitelt ist. Und wenn sie jetzt fragen, wie genau die auf Deutsch heißt: da scheint sich noch kein Sprachgebrauch durchgesetzt zu haben. Man liest da ab und an „Verpflichtung, nicht zu klagen“ oder auch, nicht ganz richtig, „Klageverzicht“ (ein Terminus Technicus aus dem Prozessrecht und daher nicht angebracht) oder „Verzicht auf Klageerhebung“.

Worum geht es da?

Es gibt viele Gelegenheiten, bei denen ihnen ein Covenant not to sue begegnen kann, aber statistisch besonders häufig dürfte es im Rahmen von Vertraulichkeitsvereinbarungen der Fall sein.

Ganz oft kommt es vor, dass Unternehmen vertrauliche Informationen austauschen. Das kann im Rahmen eines NDA (Non Disclosure Agreement / Vertraulichkeitsvereinbarung) geschehen oder auch im Rahmen aller möglichen sonstigen Verträge. Es gibt ja wenig Möglichkeiten, wirtschaftlich zusammenzuarbeiten, ohne in der einen oder anderen Form Informationen offenzulegen.

Gleichzeitig ist so eine Offenlegung gefährlich. Gerade in technologielastigen Industrien ist es fast nicht möglich, ein Produkt herzustellen und zu vertreiben, dass nicht irgendein Patent verletzt, von dem man im Zweifel nicht einmal weiß, dass es existiert. Das ist der Grund, warum die Tech-Branche sich oft gar nicht mehr um einzelne Patente kümmert, sondern gleich ganze Unternehmensgruppen sich gegenseitig pauschale Kreuzlizenzen ausstellen: man kann dem IP-Dickicht nur noch mit der Rasenmähermethode beikommen.

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