Zwei- bzw. mehrdeutige Formulierungen bzw. Klauseln erkennen bzw. vermeiden

Verträge leben von gedanklicher und sprachlicher Präzision. Es soll klar sein, wer was wann wie tun muss. Diese Klarheit brauchen zunächst die Parteien. Was gewollt ist muss aber, sollte im Vertragsverhältnis der Blitz einschlagen, auch ein Gutachter oder ein Gericht erkennen können. Dritte also. Die lesen den Vertrag und legen ihn, so das nötig ist, auch aus, §§ 133, 157 BGB.

Nun ist es keineswegs immer einfach oder auch nur möglich, so präzise wie gewünscht zu formulieren. Die Zukunft ist ungewiss und auf viele Dinge, die passieren können, kommt man vorab auch mit viel Phantasie nicht. Umso wichtiger scheint mir zu sein, zu den unvermeidbaren Unschärfen nicht noch solche hinzuzufügen, die einfach nur sprachlicher Nachlässigkeit entspringen und leicht vermeidbar wären.

Sprechen wir hierzu doch mal über das Wörtchen „beziehungsweise“ bzw. „bzw.“.

Wissen Sie, was „bzw.“ genau bedeutet? Der Duden meint: „oder“, „oder vielmehr“, „genauer gesagt“, und „und im anderen Fall“. Es kann aber, wenn sie weitergoogeln oder selbst nachdenken, auch „und/oder“ oder „respektive“ heißen.

Solche schillernden Wörter sind sehr nützlich. Im Duden findet sich der Beispielsatz: „Ihre Tochter und ihr Sohn sind sechs beziehungsweise acht Jahre alt.“ Das ist schön kurz. Die längere Variante wäre allerdings genauer: „Ihre Tochter ist sechs und ihr Sohn acht Jahre alt.“

Und da sind wir beim Punkt: Vielseitigkeit ist gefährlich. Gerade in Verträgen. Schauen wir uns doch mal ein paar Beispiele aus zwei Verträgen an, die ich gerade lese, eine Softwarelizenz und ein Handelsvertretervertrag. Nicht überragend aufregend, aber gerade deshalb vielleicht ganz informativ.

„Sollte durch diesen Vertragstext ein regelungsbedürftiger Punkt nicht erfasst sein, so gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 ff. HGB bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.“

Ich behaupte, dass das „bzw.“ hier „und“ heißen soll. Die §§ 84 ff. HGB gelten im Handelsvertag immer, und die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze lassen sich auch schlecht einfach so wegwünschen.

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Wüste Texte vs. strukturierte Dokumente in der Juristerei

Ich bin großer Fan davon, dass Leute, die etwas produzieren oder eine Dienstleistung erbringen, eine grobe Ahnung davon haben, wie ihr Werkzeug funktioniert. Wenn Sie Frisör sind, dann finde ich es gut, wenn Sie wissen, wie die Schere zu halten ist. Wenn Sie Bauarbeiterin sind, meine ich, ist es eine gute Idee, wenn Sie verstehen, wie Sie mit der Mörtelkelle umzugehen haben. Als Zahnarzt können Sie vermutlich den Bohrer bedienen. Falls nicht: probieren Sie mal den Fußschalter aus!

Nur Anwälte, die können, von Ausnahmen abgesehen, mit MS Word nicht umgehen. Und bevor Sie laut schimpfen: Nein, Libre Office ist sympathisch aber nicht dasselbe, und nein, auch das beherrschen Anwälte nicht gut. Besser noch: was der Anwalt nicht kann, das schafft das Backoffice dann auch nicht.

Gestatten Sie mir folgende kleine Anekdote:

In einem etwas komplexen Meeting verhandelten wir einen Vertrag. Der Entwurf, auf Papier vorliegend, hatte 43 Paragrafen mit verschiedenen Querverweisen innerhalb des Dokumentes („§ 3 Abs. 2 bleibt unberührt“).

Kurz vor Mittag war man endlich der Einigung nahe und verständigte sich auf ein paar Anpassungen im Term Sheet und einige redaktionelle Änderungen im Text. Letztere bestanden u.A. daraus, dass § 3 in zwei Paragrafen unterteilt werden sollte. Alle nachfolgenden Paragrafen verschoben sich also um „eins nach hinten“, und damit auch alle Querverweise im Dokument.

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Kennzeichnung von disambiguierten Begriffen in deutschsprachigen Verträgen

Wenn sie ab und an sowohl deutschsprachige als englischsprachige Verträge schreiben, dann sind sie vielleicht auch schon vor das kleine und rein formal-technische Problem gestoßen, wie sie disambiguierte Begriffe kennzeichnen.

Bei umfangreichen Verträgen hat es sich eingebürgert, dem Vertragswerk nach dem Rubrum und ggf. einer Präambel / Vertragszweckerklärung einen Abschnitt mit „Definitionen“ voranzustellen. Das sieht dann etwa so aus:

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