Wenn sie ab und an sowohl deutschsprachige als englischsprachige Verträge schreiben, dann sind sie vielleicht auch schon vor das kleine und rein formal-technische Problem gestoßen, wie sie disambiguierte Begriffe kennzeichnen.
Bei umfangreichen Verträgen hat es sich eingebürgert, dem Vertragswerk nach dem Rubrum und ggf. einer Präambel / Vertragszweckerklärung einen Abschnitt mit “Definitionen” voranzustellen. Das sieht dann etwa so aus:
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