Werden alle Anwälte durch GPT-3 und KI arbeitslos?

Das Bild einer Mango, das wirklich nichts mit künstlicher Intelligenz zu tun hat.

Wenn Sie es noch nicht getan haben, dann ist jetzt die Zeit, ein wenig mit dem Textgenerator von Open AI zu spielen. Der basiert auf GPT-3, einem generativen Sprachmodell, das vor allem für Chatbots gedacht ist. Mit ein wenig Input oder guten Fragen sowie etwas schlauer Parametrisierung kann man hier Texte mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellen. Sehr überzeugenden Texte: der Output ist besser als der, den die meisten Menschen liefern. Copywriting ist vermutlich kein Beruf mit Zukunft.

Verträge sind auch Texte. Wenn man dem Sprachgenerator die richtigen Fragen stellt, dann erzeugt er Vertragstexte. Und ganz offen: sehr brauchbare. Sie können das gern ausprobieren: Versuchen Sie doch Input wie: „Draft a commercial lease agreement for a Minnesota property with a four-year term“.

Rechtsanwälte – Auflaufmodelle, nicht länger gebraucht?

Die Frage stellt sich – und wird auf Twitter gestellt: Brauchen wir, wenn die Verträge aus dem Computer kommen, überhaupt noch Anwälte? Ich bin Anwalt und damit befangen. Dennoch ist meine Antwort: Ja, aber.

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Erkenntnisse durch CO2 Removal Forward Agreements

Beim Schreiben von Verträgen stellt man immer wieder fest, dass es nicht schaden kann, sich mit dem Sachthema auszukennen, das in der Vereinbarung behandelt wird. Wenn man sich dann da ein wenig eingräbt, bemerkt man oft im zweiten Schritt, dass es nichts Neues unter der Sonne gibt. Was unzweifelhaft gut ist: so können wir Juristen vertraute Werkzeuge verwenden, was der Vertrags- und Rechtssicherheit typischerweise zuträglich ist.

In den letzten Tagen hatte ich mit einem Terminvertrag über Kohlendioxyd-Gutschriften / CO2-Zertifikaten (CO2 Removal Forward Agreement) zu tun. In der Sache geht es bei der Technologie darum, CO2 und andere Treibhausgase aus der Atmosphäre zu entfernen und darauffolgend zu speichern. Hierüber werden dann Gutschriften ausgestellt. Diese können an Unternehmen verkauft werden, die CO2 emittieren wollen und hierfür eben diese Gutschriften benötigen: manche aus rechtlichen Gründen, andere einfach, weil sie CO2-neutral wirtschaften wollen. Das wiederum geschieht häufig gemischt aus echter Sorge um Klima und Planet, aber auch, weil es durchaus werbewirksam ist.

Der Fall hatte noch den zusätzlichen Twist einer Risikokomponente: die Technologie, die CO2-Gutschriften zu erzeugen, wird gerade erst entwickelt. Der Käufer erwirbt derzeit nicht die Gutschrift selbst, sondern eine Anwartschaft darauf. Die Idee aus Firmensicht ist es, bereits jetzt Geld einzusammeln, um die Technologie fertig zu entwickeln und zu zertifizieren. Im Prinzip ist das eine Art Kickstarter-Finanzierung. Man bekommt Mittel, muss aber weder Firmenanteile herausgeben noch Kredite aufnehmen, indem man ein zukünftiges Produkt verkauft. Das Schöne an diesem Produkt wiederum ist, dass es ein börsengehandeltes Commodity ist, also für einen Marktpreis mehr oder weniger reibungslos verkauft werden kann. Damit die CO2-Gutschriften tatsächlich handelbar werden, muss das ausstellende Unternehmen und eben dessen genutzte Technologie zuvor aber von einer geeigneten Stelle zertifiziert werden: der Käufer eines Zertifikats muss sich ja darauf verlassen können, dass tatsächlich Kohledioxyd aus der Atmosphäre entfernt wurde, damit er, nunja, wieder neues hineinblasen kann, ohne rechtliche Pflichten zu verletzten oder irreführend mit Klimaneutralität geworben zu haben.

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Wer will was von wem – Vertragsparteien richtig benennen

Verträge scheitern ab und an. Aber selten an der salvatorischen Klausel. Meist daran, dass schon gar nicht klar ist, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde oder nicht, und falls doch, zu welchen Bedingungen. Das lässt sich leider nicht immer vermeiden, weil Vertragsverhandlungen so komplex sind wie das Leben.

Aber erstaunlich häufig ist auch unklar, wer denn eigentlich mit wem einen Vertrag geschlossen hat. Und das, meine ich, ist vermeidbar.

Technische Schlampereien

Vor ein paar Tagen hatte ich einen Vertrag auf dem Schreibtisch, bei dem die Parteibezeichnung des Auftragnehmers (sinngemäß) lautete: „Max Mustermann, Mustermax GmbH“. Und die Unterschriftenzeile: „Max Mustermann“. Wer sollte hier Vertragspartner sein? Herr Mustermann? Die GmbH, deren Geschäftsführer Herr Mustermann ist? Beide?

Das Lesen des Vertrages machte mich nicht wirklich schlauer. Ein wenig klang der Text so, als sei nur Herr Mustermann gemeint. Aber so ganz klar war das dann doch nicht, die geforderte Leistung hätte ein Mensch ebenso wie eine juristische Person erbringen können. Auch der Kontext an Begleitschreiben oder sonstiger Korrespondenz schaffte keine Klarheit. Ich musste also nachfragen: gemeint waren beide.

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Das neue Lieferkettengesetz – Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung

Wir alle sind Kapitalismus, und das mit Spaß. Wir konsumieren Produkte, die weltweit verteilt hergestellt werden. Als Exportnation auf der einen und bedeutender Markt auf der anderen Seite profitiert Deutschland hier besonders, denn sowohl Industrie als auch Verbraucher genießen die Vorteile von Globalisierung und internationalisierten Lieferketten. Wir trinken gern Kaffee, der von südostasiatischen Katzen vorverdaut wurde (ich jedenfalls mag meinen Kopi Luwak), fahren Autos, deren Teile aus ganz Europa stammen, und rufen in Callcentern an, die in Rumänien oder Pakistan betrieben werden.

Und dagegen ist nichts einzuwenden.

Externalitäten am Ende der Welt

Aber wenn wir ein neues Telefon brauchen, dann wollen wir nicht so genau wissen, wie viele Kinder in afrikanischen Minen nach dem Kobalt für den Akku graben mussten und wie viele Mitarbeiter beim chinesischen Lieferanten des Herstellers vom Dach gesprungen sind. In gewisser Weise ist das auch unser gutes Recht als Konsumenten: es ist unmöglich, jeden Tag die Welt zu heilen und die Folgen jeglichen Handelns ad infinitum zu durchleuchten, jedenfalls wenn einem die eigene geistige Gesundheit lieb ist.

Das gibt Unternehmen die Möglichkeit, eher unangenehme Aspekte der Herstellung ins Irgendwo auszulagern. Es sieht einfach schicker aus und fühlt sich besser an, wenn das, was umweltschädlich ist, nicht den Arbeitsschutzstandards entwickelter Länder entspricht oder glatt ausbeuterisch aussieht, einfach da passiert, wo der inländische Verbraucher nicht so genau hinsieht. Und billiger ist es noch dazu, jedenfalls wenn am Hafen in Singapur Container für den Transport ins Zielland verfügbar sind.

Nun ist es gar nicht im primären Interesse der Wirtschaft, anderswo ihre Externalitäten abzulagern oder gar aktiv Schaden anzurichten: Unternehmen wollen vor allem Geld verdienen, dabei aber auch gute Corporate Citizens sein. Aber irgendwer findet sich immer, der Standards unterläuft oder Schlupflöcher ausnutzt. Und wenn der, der skrupelloser ist, billiger produzieren oder mehr Marge machen kann, dann müssen fast zwangsläufig alle anderen mitziehen. Ein Wettlauf nach unten.

Gesetzliche Regelung

Das Problem bekommt man mit Absichtserklärungen und freiwilligen Verpflichtungen kaum in den Griff. Lösen kann das nur der Gesetzgeber, indem er Regeln setzt, die für alle gelten, und diese auch glaubhaft durchsetzt. Es braucht also ein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, auch im Ausland Menschenrechte zu achten und Mindeststandards in Sachen Umwelt- und Arbeitsschutz einzuhalten.

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Zum Sinn von Verträgen

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, warum Sie eigentlich Verträge schließen? Ich meine jetzt nicht den Semmelkaufvertrag. Klar: Sie wollen eine Semmel, und die bekommen Sie, wenn Sie nicht klauen wollen, nicht ohne Kaufvertrag. Sondern: große Verträge. Projektgeschichten.

Oft wird Sinn und Zweck eines Vertrages vor allem darin gesehen, dass er „halten müsse, wenn etwas schief läuft“. Er soll einklagbar sein, Positionen sichern. Im Krisenfall dient er so verstanden im Wesentlichen dazu, als „Drohmittel“ eingesetzt zu werden. Umgekehrt müsste man, sähe man das als einzigen Zweck einer Übereinkunft an, sich eigentlich ins Lager derer stellen, die meinen, solange man sich gut verstehe, brauche man gar keinen Vertrag oder dieser könne jedenfalls „in der Schublade verschwinden“ und werde im besten Falle nie wieder hervorgeholt.

Und in der Tat: so lesen sich viele Verträge. Da stehen jede Menge Drohungen drin. Wie viel Schadenersatz man verlangen kann. Oder Vertragsstrafen. Wo man wen verklagen darf. Nach welchem Recht. Nun ist das alles natürlich nicht falsch, aber es liest sich bedrohlich, vor allem aber kann es nicht alles sein.

Tatsächlich hat ein Vertrag noch eine sehr viel wichtigere Funktion: er soll festhalten und nachprüfbar machen, was die Parteien miteinander abgemacht haben. Er soll die Spielregeln festlegen; als Referenz dienen und so dafür sorgen, dass man sich auch weiterhin gut versteht. Jede Partei soll nachschlagen können und muss selbst verstehen, was in einer bestimmten Situation zu tun ist. Das ist besonders bei Projektverträgen wichtig, die ja einen Mangel an inhaltlicher Bestimmtheit der Leistung durch besondere Formalität von Verfahren und Kommunikation wettmachen.

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