Das neue Lieferkettengesetz – Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung

Wir alle sind Kapitalismus, und das mit Spaß. Wir konsumieren Produkte, die weltweit verteilt hergestellt werden. Als Exportnation auf der einen und bedeutender Markt auf der anderen Seite profitiert Deutschland hier besonders, denn sowohl Industrie als auch Verbraucher genießen die Vorteile von Globalisierung und internationalisierten Lieferketten. Wir trinken gern Kaffee, der von südostasiatischen Katzen vorverdaut wurde (ich jedenfalls mag meinen Kopi Luwak), fahren Autos, deren Teile aus ganz Europa stammen, und rufen in Callcentern an, die in Rumänien oder Pakistan betrieben werden.

Und dagegen ist nichts einzuwenden.

Externalitäten am Ende der Welt

Aber wenn wir ein neues Telefon brauchen, dann wollen wir nicht so genau wissen, wie viele Kinder in afrikanischen Minen nach dem Kobalt für den Akku graben mussten und wie viele Mitarbeiter beim chinesischen Lieferanten des Herstellers vom Dach gesprungen sind. In gewisser Weise ist das auch unser gutes Recht als Konsumenten: es ist unmöglich, jeden Tag die Welt zu heilen und die Folgen jeglichen Handelns ad infinitum zu durchleuchten, jedenfalls wenn einem die eigene geistige Gesundheit lieb ist.

Das gibt Unternehmen die Möglichkeit, eher unangenehme Aspekte der Herstellung ins Irgendwo auszulagern. Es sieht einfach schicker aus und fühlt sich besser an, wenn das, was umweltschädlich ist, nicht den Arbeitsschutzstandards entwickelter Länder entspricht oder glatt ausbeuterisch aussieht, einfach da passiert, wo der inländische Verbraucher nicht so genau hinsieht. Und billiger ist es noch dazu, jedenfalls wenn am Hafen in Singapur Container für den Transport ins Zielland verfügbar sind.

Nun ist es gar nicht im primären Interesse der Wirtschaft, anderswo ihre Externalitäten abzulagern oder gar aktiv Schaden anzurichten: Unternehmen wollen vor allem Geld verdienen, dabei aber auch gute Corporate Citizens sein. Aber irgendwer findet sich immer, der Standards unterläuft oder Schlupflöcher ausnutzt. Und wenn der, der skrupelloser ist, billiger produzieren oder mehr Marge machen kann, dann müssen fast zwangsläufig alle anderen mitziehen. Ein Wettlauf nach unten.

Gesetzliche Regelung

Das Problem bekommt man mit Absichtserklärungen und freiwilligen Verpflichtungen kaum in den Griff. Lösen kann das nur der Gesetzgeber, indem er Regeln setzt, die für alle gelten, und diese auch glaubhaft durchsetzt. Es braucht also ein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, auch im Ausland Menschenrechte zu achten und Mindeststandards in Sachen Umwelt- und Arbeitsschutz einzuhalten.

Dazu hat sich der deutsche Gesetzgeber nun durchgerungen, in Form des geplanten Lieferkettengesetzes.

Noch gibt es das Gesetz nicht, aber auf die Eckpunkte hat sich die Koalition geeinigt. Deutsche Firmen müssen danach auch bei Lieferanten im Ausland auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzkriterien achten. Geschieht dies nicht, haben Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften ein Klagerecht vor deutschen Gerichten, zudem soll eine staatliche Kontrollbehörde geschaffen werden. Es drohen Zwangs- und Bußgelder, allerdings keine zivilrechtliche Haftung.

DSGVO als vertragstechnisches Vorbild

Das alles wird Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung haben. Das Rad neu erfinden müssen wir Juristen aber wohl nicht. Denn das Thema der Verantwortung in der Lieferkette haben Unternehmen nicht erst seit dem neuen Gesetz auf dem Schirm, sondern die Verpflichtung, bestimmte Mindeststandards einzuhalten, findet sich schon heute in praktisch jedem umfangreichen Lizenz- oder Produktionsvertrag. Das liegt nicht zuletzt daran, dass viele andere Länder bereits Gesetze haben, die ähnlich dem Lieferkettengesetz funktionieren. Das bekannteste Beispiel dürfte der Modern Slavery Act des Vereinigten Königreiches sein.

Was die reine Vertragstechnik betrifft, so ist es inzwischen wohl jedes Unternehmen gewohnt, mit seinen Zulieferern datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungsverträge (ADV / DPA für “Data Processing Agreement“) nach der DSGVO / GDPR abzuschließen. In diesen ist die Vertragsstruktur, die wir zukünftig für das Lieferkettengesetz brauchen, bereits weitgehend angelegt:

  • der Lieferant wird auf die Einhaltung bestimmter Standards verpflichtet,
  • ihm werden bestimmte Maßnahmen (beim Datenschutz: technisch-organisatorischer Art, die “TOMs”) vorgeschrieben,
  • die Lieferantenkette des Zulieferers (Sub-Auftragsnehmer) wird kontrolliert,
  • der Lieferant muss Auskünfte geben und den Auftraggeber wiederum unterstützen, wenn dieser durch Betroffene oder Behörden in Anspruch genommen wird, und
  • der Auftraggeber sichert sich Kontrollrechte zu.

Diese Struktur lässt sich fantastisch auch auf andere Bereiche als den Datenschutz ausrollen. Nicht für alle Aspekte der nach dem Lieferkettengesetz erforderlichen Regeln wird man sie in Gänze brauchen, aber es kann nicht schaden, sie gleichsam als Prüfschema im Hinterkopf zu haben.

Das To-do: Compliance updaten und Verträge überprüfen

Mit dieser frohen Botschaft kann sich eigentlich jedes Unternehmen mit seiner Rechtsabteilung oder seinem rechtlichen Berater daranmachen, das Lieferkettengesetz umzusetzen.

Natürlich ist es mit dem reinen Update bestehender Vertragsbeziehungen nicht getan. Das Vorhaben muss umfassender in die Compliance-Struktur eingebunden werden. Kontrollrechte sehen im Vertrag gut aus, nutzen aber nicht viel, wenn sie nicht stichprobenartig oder bei Verdacht auch wahrgenommen werden. Und bei der Auswahl von Zulieferern wird die zuständige Fachabteilung oft viel Freude beim Abhaken der Checklisten für das Vetting haben.

Ist das alles insgesamt eine vernünftige Sache? Ich meine ja. Bei den vom Lieferkettengesetz betroffenen Themen sind die Compliance-Anstrengungen sicher angebracht. Weil auf bestehende Strukturen aufgesetzt werden kann, dürfte das Aufwands-Delta tragbar sein. Und zuletzt passt sich die deutsche Rechtslage letztlich nur an (teils) schon bestehende internationale Vorgaben an, so dass viele Unternehmen das Thema ohnehin schon im Auge haben oder das jedenfalls sollten.

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