Gendergerechte Sprache in Verträgen – wie kann das gehen?

In den letzten zwei Wochen hatte ich gleich mehrfach Gelegenheit, Verträge und Dokumente zu verfassen, bei denen gendergerechte Sprache als Anforderung vorgegeben war. Im Kontext von juristischen Texten hatte ich mich mit dem Thema wenig beschäftigt, und allgemein ist hier die Diskussion unter Juristen eher verhalten. Das ist insofern verwunderlich, als „anderswo“ regelrechte Kulturkriege toben; im Fall von Formularen der Sparkasse musste sich sogar der BGH schon mit dem Thema befassen.

Mir geht es hier nicht darum, wie ich persönlich zum gendergerechten Schreiben stehe (ich bin diesbezüglich Agnostiker, und wie Sie lesen können, sind meine Artikel hier auf dem Blog nicht gegendert). Als Anwalt bin ich aber Dienstleister, und meine Mandantinnen (und es sind „-innen“, denn fast immer handelt es sich um Gesellschaften) folgen mit sehr guten Gründen ihren Überzeugungen, Vorgaben und Style-Guides. Meine Aufgabe ist es, innerhalb dieser Vorgaben zu agieren. Aber natürlich muss ich dabei auch juristische Ziele erreichen, nämlich einen vernünftigen Vertrag schreiben.

Die Frage ist also: passen Verträge und gendergerechte Sprache zusammen? Ich meine: das geht besser, als es auf den ersten Blick scheint. An einigen Stellen sehe ich sogar einen Beifang kleiner Vorteile durch verbesserte Lesbarkeit, so dass ich überlege, zukünftig meine AGB-Klauseln zu gendern oder jedenfalls gegenderte Varianten vorzuhalten: dort kommt es ja ganz besonders auf Transparenz und Übersichtlichkeit an.

Vorüberlegung: der Zweck von Sprache in Verträgen

Verträge dienen einem Zweck. Sie sollen eine Spielregel darstellen, anhand derer zwei oder mehre Parteien festlegen, wer was in welchen Fällen zu tun oder zu lassen hat.

Diesem Zweck dient auch ihre Sprache. Die ist allerdings eine Fachsprache, die zunächst wie Deutsch, Englisch usw. aussieht, tatsächlich aber eigenen Regeln und Konventionen folgt, die von der Standardsprache abweichen. Das macht einen Vertrag, wenn er denn gut verfasst ist, zwar präzise, aber nicht notwendigerweise für Laien gut lesbar.

Ist nun diese Vertrags-Fachsprache kompatibel zum Anliegen des Genderns? Kann man also gendergerecht schreiben und dennoch den Geboten der sachlichen Korrektheit, der Verständlichkeit und Lesbarkeit, der Vorlesbarkeit (dazu später), der Rechtssicherheit und Eindeutigkeit Rechnung tragen?

Wo Verträge nicht inklusiv sind

Gendergerechte Sprache und inklusive Sprache sind eine gute Idee, wenn man tatsächlich eine Vielzahl von Personen anspricht und nicht weiß, wer genau Teil dieses Personenkreises ist. Bei klassischen Verträgen, also Instrumenten zwischen zwei oder mehreren bekannten Vertragsparteien, ist das nicht der Fall. Verträge wollen nicht alle adressieren, sondern Sie wirken nur zwischen den Parteien (inter partes, nicht inter omnes). Die Parteien wiederum sollte ich so genau es irgend geht bezeichnen, denn Ambiguitäten, wer nun eigentlich gemeint ist, führen direkt in die Vertragshölle: das haben wir uns hier schon mehrfach angesehen.

Das ist der Grund, warum in maßgeschneiderten Verträgen traditionell Partei- und Funktionsbezeichnungen mit sehr genau definierten grammatischen Geschlechtern versehen werden. Kauft eine AG ein Grundstück, dann ist sie im Kaufvertrag eben „die Käuferin“. Unterzeichnet eine GmbH nach Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, dann ist sie „Unterlassungsschuldnerin“. Da ich und die Kanzlei, bei der ich tätig bin, praktisch ausschließlich wirtschaftsberatend tätig sind, lehne ich mich aus dem Fenster und sage: mit Ausnahme der Arbeitsrechtler hat die Kanzlei zu 80% Mandantinnen.

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