Wer will was von wem – Vertragsparteien richtig benennen

Verträge scheitern ab und an. Aber selten an der salvatorischen Klausel. Meist daran, dass schon gar nicht klar ist, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde oder nicht, und falls doch, zu welchen Bedingungen. Das lässt sich leider nicht immer vermeiden, weil Vertragsverhandlungen so komplex sind wie das Leben.

Aber erstaunlich häufig ist auch unklar, wer denn eigentlich mit wem einen Vertrag geschlossen hat. Und das, meine ich, ist vermeidbar.

Technische Schlampereien

Vor ein paar Tagen hatte ich einen Vertrag auf dem Schreibtisch, bei dem die Parteibezeichnung des Auftragnehmers (sinngemäß) lautete: „Max Mustermann, Mustermax GmbH“. Und die Unterschriftenzeile: „Max Mustermann“. Wer sollte hier Vertragspartner sein? Herr Mustermann? Die GmbH, deren Geschäftsführer Herr Mustermann ist? Beide?

Das Lesen des Vertrages machte mich nicht wirklich schlauer. Ein wenig klang der Text so, als sei nur Herr Mustermann gemeint. Aber so ganz klar war das dann doch nicht, die geforderte Leistung hätte ein Mensch ebenso wie eine juristische Person erbringen können. Auch der Kontext an Begleitschreiben oder sonstiger Korrespondenz schaffte keine Klarheit. Ich musste also nachfragen: gemeint waren beide.

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