Zum Sinn von Verträgen

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, warum Sie eigentlich Verträge schließen? Ich meine jetzt nicht den Semmelkaufvertrag. Klar: Sie wollen eine Semmel, und die bekommen Sie, wenn Sie nicht klauen wollen, nicht ohne Kaufvertrag. Sondern: große Verträge. Projektgeschichten.

Oft wird Sinn und Zweck eines Vertrages vor allem darin gesehen, dass er „halten müsse, wenn etwas schief läuft“. Er soll einklagbar sein, Positionen sichern. Im Krisenfall dient er so verstanden im Wesentlichen dazu, als „Drohmittel“ eingesetzt zu werden. Umgekehrt müsste man, sähe man das als einzigen Zweck einer Übereinkunft an, sich eigentlich ins Lager derer stellen, die meinen, solange man sich gut verstehe, brauche man gar keinen Vertrag oder dieser könne jedenfalls „in der Schublade verschwinden“ und werde im besten Falle nie wieder hervorgeholt.

Und in der Tat: so lesen sich viele Verträge. Da stehen jede Menge Drohungen drin. Wie viel Schadenersatz man verlangen kann. Oder Vertragsstrafen. Wo man wen verklagen darf. Nach welchem Recht. Nun ist das alles natürlich nicht falsch, aber es liest sich bedrohlich, vor allem aber kann es nicht alles sein.

Tatsächlich hat ein Vertrag noch eine sehr viel wichtigere Funktion: er soll festhalten und nachprüfbar machen, was die Parteien miteinander abgemacht haben. Er soll die Spielregeln festlegen; als Referenz dienen und so dafür sorgen, dass man sich auch weiterhin gut versteht. Jede Partei soll nachschlagen können und muss selbst verstehen, was in einer bestimmten Situation zu tun ist. Das ist besonders bei Projektverträgen wichtig, die ja einen Mangel an inhaltlicher Bestimmtheit der Leistung durch besondere Formalität von Verfahren und Kommunikation wettmachen.

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