Gain-of-Function im NDA: Insiderliste und DPA

Juristen lieben den Geruch von Verschwiegenheitserklärungen (NDAs) am Morgen. Denn in aller Regel ist das NDA der Auftakt für eine Verhandlung, eine Transaktion oder ein komplexes Projekt. Hier wartet auf die Rechtsberater oft spannende – und ertragreiche – Arbeit.

Was immer im NDA steht

Die Verschwiegenheitserklärung selbst ist dabei oft ein überschaubarer Vertrag mit einer begrenzten Anzahl an Regelungen und Freiheitsgraden. Zu prüfen ist typischerweise:

  • Ist das NDA einseitig angelegt oder begründet es wechselseitige Verschwiegenheitsverpflichtungen?
  • Welche Arten von Informationen werden erfasst?
  • Müssen geheimhaltungsbedürftige Informationen gekennzeichnet werden, fällt alles darunter, werden auch mündliche Informationen erfasst?
  • Welche Anstrengungen müssen zum Schutz von Informationen unternommen werden?
  • Gibt es Vertragsstrafen?
  • Wie lange läuft das NDA?

Das ist vergleichsweise schmal (“thin Agreement”). Und so handelt es sich bei NDAs auch meist um Standardverträge, die schnell geschrieben oder geprüft sind.

NDA als “fat” Agreement

Mehr und mehr begegnet mir in der freien Wildbahn aber die Idee, aus einem NDA ein komplexeres Gebilde zu machen, das bereits viele Aspekte der Zusammenarbeit der Parteien abbildet. Aus dem schmalen Vertrag wird so ein “fat Agreement”, das komplexer, mächtiger, aber auch fehleranfälliger wird. Für uns Juristen ist das gut, weil die Mandanten bei umfangreichen und ungewohnten NDAs dazu neigen, diese erst einmal prüfen zu lassen.

Aber nutzt so ein “fat” NDA den Parteien? Meine Ansicht ist: tendenziell nein, aber es kommt darauf an, was genau die Verschwiegenheitserklärung “fett” macht. Schauen wir uns doch mal zwei Beispiele an, die mir in nur einer Woche unterkamen.

Insiderliste

In einer Verschwiegenheitserklärung mit einer AG war im Vertragstext des NDA bestimmt, dass meine Mandantin eine Insiderliste zu führen habe, auf die jeder zu setzen sei, der mit der geplanten Transaktion zu tun hat.

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Das neue Lieferkettengesetz – Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung

Wir alle sind Kapitalismus, und das mit Spaß. Wir konsumieren Produkte, die weltweit verteilt hergestellt werden. Als Exportnation auf der einen und bedeutender Markt auf der anderen Seite profitiert Deutschland hier besonders, denn sowohl Industrie als auch Verbraucher genießen die Vorteile von Globalisierung und internationalisierten Lieferketten. Wir trinken gern Kaffee, der von südostasiatischen Katzen vorverdaut wurde (ich jedenfalls mag meinen Kopi Luwak), fahren Autos, deren Teile aus ganz Europa stammen, und rufen in Callcentern an, die in Rumänien oder Pakistan betrieben werden.

Und dagegen ist nichts einzuwenden.

Externalitäten am Ende der Welt

Aber wenn wir ein neues Telefon brauchen, dann wollen wir nicht so genau wissen, wie viele Kinder in afrikanischen Minen nach dem Kobalt für den Akku graben mussten und wie viele Mitarbeiter beim chinesischen Lieferanten des Herstellers vom Dach gesprungen sind. In gewisser Weise ist das auch unser gutes Recht als Konsumenten: es ist unmöglich, jeden Tag die Welt zu heilen und die Folgen jeglichen Handelns ad infinitum zu durchleuchten, jedenfalls wenn einem die eigene geistige Gesundheit lieb ist.

Das gibt Unternehmen die Möglichkeit, eher unangenehme Aspekte der Herstellung ins Irgendwo auszulagern. Es sieht einfach schicker aus und fühlt sich besser an, wenn das, was umweltschädlich ist, nicht den Arbeitsschutzstandards entwickelter Länder entspricht oder glatt ausbeuterisch aussieht, einfach da passiert, wo der inländische Verbraucher nicht so genau hinsieht. Und billiger ist es noch dazu, jedenfalls wenn am Hafen in Singapur Container für den Transport ins Zielland verfügbar sind.

Nun ist es gar nicht im primären Interesse der Wirtschaft, anderswo ihre Externalitäten abzulagern oder gar aktiv Schaden anzurichten: Unternehmen wollen vor allem Geld verdienen, dabei aber auch gute Corporate Citizens sein. Aber irgendwer findet sich immer, der Standards unterläuft oder Schlupflöcher ausnutzt. Und wenn der, der skrupelloser ist, billiger produzieren oder mehr Marge machen kann, dann müssen fast zwangsläufig alle anderen mitziehen. Ein Wettlauf nach unten.

Gesetzliche Regelung

Das Problem bekommt man mit Absichtserklärungen und freiwilligen Verpflichtungen kaum in den Griff. Lösen kann das nur der Gesetzgeber, indem er Regeln setzt, die für alle gelten, und diese auch glaubhaft durchsetzt. Es braucht also ein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, auch im Ausland Menschenrechte zu achten und Mindeststandards in Sachen Umwelt- und Arbeitsschutz einzuhalten.

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