Beim Schreiben von Verträgen stellt man immer wieder fest, dass es nicht schaden kann, sich mit dem Sachthema auszukennen, das in der Vereinbarung behandelt wird. Wenn man sich dann da ein wenig eingräbt, bemerkt man oft im zweiten Schritt, dass es nichts Neues unter der Sonne gibt. Was unzweifelhaft gut ist: so können wir Juristen vertraute Werkzeuge verwenden, was der Vertrags- und Rechtssicherheit typischerweise zuträglich ist.
In den letzten Tagen hatte ich mit einem Terminvertrag über Kohlendioxyd-Gutschriften / CO2-Zertifikaten (CO2 Removal Forward Agreement) zu tun. In der Sache geht es bei der Technologie darum, CO2 und andere Treibhausgase aus der Atmosphäre zu entfernen und darauffolgend zu speichern. Hierüber werden dann Gutschriften ausgestellt. Diese können an Unternehmen verkauft werden, die CO2 emittieren wollen und hierfür eben diese Gutschriften benötigen: manche aus rechtlichen Gründen, andere einfach, weil sie CO2-neutral wirtschaften wollen. Das wiederum geschieht häufig gemischt aus echter Sorge um Klima und Planet, aber auch, weil es durchaus werbewirksam ist.
Der Fall hatte noch den zusätzlichen Twist einer Risikokomponente: die Technologie, die CO2-Gutschriften zu erzeugen, wird gerade erst entwickelt. Der Käufer erwirbt derzeit nicht die Gutschrift selbst, sondern eine Anwartschaft darauf. Die Idee aus Firmensicht ist es, bereits jetzt Geld einzusammeln, um die Technologie fertig zu entwickeln und zu zertifizieren. Im Prinzip ist das eine Art Kickstarter-Finanzierung. Man bekommt Mittel, muss aber weder Firmenanteile herausgeben noch Kredite aufnehmen, indem man ein zukünftiges Produkt verkauft. Das Schöne an diesem Produkt wiederum ist, dass es ein börsengehandeltes Commodity ist, also für einen Marktpreis mehr oder weniger reibungslos verkauft werden kann. Damit die CO2-Gutschriften tatsächlich handelbar werden, muss das ausstellende Unternehmen und eben dessen genutzte Technologie zuvor aber von einer geeigneten Stelle zertifiziert werden: der Käufer eines Zertifikats muss sich ja darauf verlassen können, dass tatsächlich Kohledioxyd aus der Atmosphäre entfernt wurde, damit er, nunja, wieder neues hineinblasen kann, ohne rechtliche Pflichten zu verletzten oder irreführend mit Klimaneutralität geworben zu haben.
Wenn Sie viele Verträge zum Handel von Rohstoffen oder anderen Commodities geschrieben haben, dann kommt Ihnen das zweifellos alles sehr vertraut vor. Sollte Ihr Gebiet Bankrecht sein und Sie alle Dreibuchstabenabkürzungen im Halbschlaf durchdeklinieren können, dann haben Sie von dort sicher auch ein brauchbares Framework, um eine solche Aufgabe anzugehen. Mein Feld ist das alles nicht. Aber eins fiel mir doch auf: Das Konstrukt erinnert sehr an den Pre-Token-Sale eines zukünftigen Cryptoassets.
Die Situation ist erstaunlich vergleichbar: man kann etwas beziehen, das aber noch nicht das ist, was man haben will, sondern ein Recht auf das gewünschte Gut verkörpert. Dieses Recht hat auch schon einen gewissen Wert, lässt sich aber nur over the counter handeln. Das Gut sonn dann geschaffen und an einer Börse zum Marktpreis gelistet werden, dazu müssen aber eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden. Die nach besten Kräften herbeizuführen ist Aufgabe des Verkäufers, der erhält im Gegenzug liquide Mittel vom Käufer. Und wenn alles gut geht, dann hat man eine Verhundertfachung des eingesetzten Kapitals, wenn es nicht gut geht einen Totalverlust.
Genau das Gleiche.
Mir zeigt das einmal mehr, dass Strukturkenntnisse grundlegend sind. Jura, das muss man dem Nachwuchs immer wieder erzählen, ist kein Lern-, sondern ein Verstehfach. Das gilt für das Studium ebenso wie für die Praxis. Ein wenig Fachkenntnis ist dennoch nützlich. Denn ganz grundlegend muss man erst einmal verstehen, was die Parteien eigentlich brauchen, um das dann wiederum auf grundlegende – und bestehende – juristische Strukturen führen zu können. Und, ganz klar, ein wenig Stallgeruch hat noch niemandem geschadet.