Wenn sie viele NDAs / Vertraulichkeitsvereinbarungen lesen, dann stolpern Sie vermutlich ab und an über eine Klause, die, fast schon poetisch, „Covenant not to sue“ betitelt ist. Und wenn sie jetzt fragen, wie genau die auf Deutsch heißt: da scheint sich noch kein Sprachgebrauch durchgesetzt zu haben. Man liest da ab und an „Verpflichtung, nicht zu klagen“ oder auch, nicht ganz richtig, „Klageverzicht“ (ein Terminus Technicus aus dem Prozessrecht und daher nicht angebracht) oder „Verzicht auf Klageerhebung“.
Worum geht es da?
Es gibt viele Gelegenheiten, bei denen ihnen ein Covenant not to sue begegnen kann, aber statistisch besonders häufig dürfte es im Rahmen von Vertraulichkeitsvereinbarungen der Fall sein.
Ganz oft kommt es vor, dass Unternehmen vertrauliche Informationen austauschen. Das kann im Rahmen eines NDA (Non Disclosure Agreement / Vertraulichkeitsvereinbarung) geschehen oder auch im Rahmen aller möglichen sonstigen Verträge. Es gibt ja wenig Möglichkeiten, wirtschaftlich zusammenzuarbeiten, ohne in der einen oder anderen Form Informationen offenzulegen.
Gleichzeitig ist so eine Offenlegung gefährlich. Gerade in technologielastigen Industrien ist es fast nicht möglich, ein Produkt herzustellen und zu vertreiben, dass nicht irgendein Patent verletzt, von dem man im Zweifel nicht einmal weiß, dass es existiert. Das ist der Grund, warum die Tech-Branche sich oft gar nicht mehr um einzelne Patente kümmert, sondern gleich ganze Unternehmensgruppen sich gegenseitig pauschale Kreuzlizenzen ausstellen: man kann dem IP-Dickicht nur noch mit der Rasenmähermethode beikommen.
In mehr oder minder hohem Maß gilt das auch für andere Schutzrechte. Die Offenlegung von Informationen kann also immer dazu führen, dass der Partei, die Informationen erhält, damit auch Munition für Klagen aus Schutzrechten in die Hände fällt.
Nachvollziehbarerweise mag man sich als Unternehmen, das nun schon Informationen gibt, nicht auch noch verklagen lassen. Und genau das versucht der Covenant not to sue zu erreichen.
Wie sieht das aus?
Das sieht dann in der Praxis – in einer ganz einfachen Version einer vertraglichen Klausel – so aus:
Recipient hereby covenants that it will not use any Confidential Information disclosed hereunder to formulate an assertion of intellectual property rights against Discloser.
Oder deutscher und ein wenig weiter formuliert:
Die empfangende Partei verpflichtet sich hiermit, keine vertraulichen Informationen zu verwenden, um gegen die offenlegende Partei Klagen oder Ansprüche aus IP-Rechten zu erheben oder die IP-Rechte der offenlegenden Partei anzugreifen.
Wie immer in komplexen Verträgen werden Begriffe wie „vertrauliche Informationen“ oder auch „IP-Rechte“ definiert sein und somit ganz klare Bedeutungen haben.
Wenn man sich nun genau ansieht, ist das aus deutscher Sicht betrachtet letztlich eine Art pauschaler und präventiver Anspruchsverzicht, ggf. noch aufgebohrt durch weitere Verzichte, wie eben darauf, Schutzrechte anzugreifen.
Wie verwende ich das?
Ich habe schon viele NDA-Templates gesehen, in denen ein Covenant not to sue bereits als “Standardklausel” enthalten ist. Ich rate da eher ab und schlage vor, den Covenant wirklich nur dann aus der Kiste zu holen, wenn er wirklich gebraucht wird, und auch dann in “echte” Verhandlungen einzubringen
Hintergrund ist, dass so ein Covenant not sue eine ganz gefährliche Sache ist. Da wird dem Gegenüber ein Verzicht auf Rechte abverlangt, bevor er überhaupt weiß, auf was genau er da verzichtet, denn er hat die Informationen unter dem NDA ja noch gar nicht erhalten. Das dürfte jedenfalls unter deutschem Recht als AGB-Klausel oft kompliziert werden. Es könnte in komplexen Fällen sogar individualvertraglich Probleme machen, wenn etwa IP gestohlen wurde und jetzt auf Ansprüche aus vorsätzlichem deliktischem Handeln verzichtet werden soll, § 276 III BGB.